Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Zaro GmbH (nachfolgend „Zaro“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn Zaro hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung einer Bestellung als anerkannt. Mit Anerkennung dieser AGB erklärt der Kunde, dass er kein Verbraucher ist und, dass er die gelieferten Waren ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Zaro sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren in Katalogen, sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, es sei denn es ist in dem Angebot ausdrücklich anders vermerkt.
2.2 Mit Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Mit dem Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung gilt die Bestellung als angenommen und der Vertrag als geschlossen.
2.3 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, wird im Falle der Annahme des Angebots durch Zaro der Vertragsinhalt von Zaro gespeichert. Der Kunde erhält nach dem Vertragsschluss eine Bestätigungsmail mit den Details der Bestellung. Diese kann der Kunde ausdrucken. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden sich im Hauptmenü der Website. Als registrierter Kunde des Webshops besteht die Möglichkeit, die dort getätigten Bestellungen im Kundenkonto aufzurufen. Bei Bestellungen auf elektronischem Weg, wird der Kunde vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung nochmals gefragt, ob er das Angebot abgeben möchte. Erst wenn der Kunde diesen Bestellschritt mit der Akzeptanz der AGB´s abgeschlossen hat, wurde ein verbindliches Angebot des Kunden abgegeben.
2.4 Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich per Telefax oder per E-mail von Zaro und dem Kunden bestätigt worden sind.
3. Preise
3.1 Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab dem Lager in Mettmann.
3.2 Hinzu kommen die Kosten für die Verpackung und Transport.
3.3 Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4. Zahlungsbedingungen, Lieferung, Verzug
4.1 Nach Eingang der Auftragsbestätigung ist der vereinbarte Preis im Voraus zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sofort ohne Skontoabzug zu zahlen, falls nichts anderes vereinbart ist. Der Auftrag wird erst nach Eingang der Zahlung weiterbearbeitet.
4.2 Sofern die Rechnung von Zaro an den Kunden nicht bis zu der im Rechnungsbeleg genannten Zahlungsfrist beglichen ist, befindet sich der Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt Zaro pauschal eine Mahngebühr in Höhe von 5,00€ je Mahnung. Dies stellt keinen Verzicht auf die darüber hinausgehenden gesetzlichen Verzugsansprüche dar.
4.3 Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Selbst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kunde nur dann zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.4 Zaro ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen. Bei Zahlungsverzug des Kunden darf Zaro seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
5. Lieferzeit – Gefahrübergang
5.1 Wurden von Zaro garantierte Liefertermine angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
5.2 Die Lieferungen erfolgen „ex works“.
6. Haftung für Mängel
6.1 Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachkommt.
6.2 Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Punkt 7.
6.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
6.5 Zu jeder Tinte gehört ein technisches Datenblatt, welches die richtige Verwendung darstellt. Bei Nichtbeachtung der in dem dazugehörigen Datenblatt gemachten Angaben liegt kein Mangel vor. Der Käufer hat in jedem Fall vor der Verarbeitung Versuche zu machen, um die Richtigkeit des Farbtones und die Eignung unserer Produkte für den speziellen Einsatz-Zweck zu prüfen.
7. Haftung für Schäden
7.1 Die Haftung von Zaro für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden, insoweit haftet Zaro für jeden Grad des Verschuldens.
7.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
7.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
7.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Zaro behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt worden ist.
8.2 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
8.3 Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/ Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
9. Verjährung
Die Zahlungsansprüche von Zaro verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.
10.2 Kündigt oder beendet der Kunde das Vertragsverhältnis vorzeitig, hat er Zaro alle bislang entstandenen Kosten, sowie Folgekosten und etwaige Schäden aus der Vertragskündigung zu erstatten.
10.3 Ein Rückgabe- und/oder Umtauschrecht werden dem Kunden nicht eingeräumt.
10.4 Zaro ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Zaro in Mettmann.
11.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Zaro und dem Kunden ist der Sitz von Zaro.
11.3 Anwendbares Recht ist das deutsche Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12. Schriftform
12.1 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der Elektronischen Form.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.